Gesundheits­kassen Zahn­spange

Gesundheits­kassen­spange für Kinder und Jugendliche im Bezirk Gmunden & Vöcklabruck

Bei medi­zi­ni­scher Not­wen­dig­keit erhal­ten Kin­der und Jugend­li­che, die eine fes­te Zahn­span­ge bzw. Zahn­re­gu­lie­rung benö­ti­gen, einen erhöh­ten Zuschuss für kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lun­gen. Dafür müs­sen bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein, über die wir Sie ger­ne infor­mie­ren.

Eine kie­fer­or­tho­pä­di­sche Früh­be­hand­lung ist bei extre­men Fehl­stel­lun­gen von Zäh­nen oder Kie­fer bereits vor dem zehn­ten Lebens­jahr mög­lich, die Haupt­be­hand­lung fin­det nach Durch­bruch der blei­ben­den Zäh­nen meist zwi­schen 12 und 18 Jah­ren statt.

Kassen­zahnspange nur bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren

Seit 1.7.2015 gibt es in Öster­reich die soge­nann­te „Gra­tis­zahn­span­ge“. Natür­lich ist die kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lung nicht geschenkt. Jeder Steu­er­zah­ler zahlt dazu sei­nen Bei­trag. Wir infor­mie­ren Sie hier über die­se Sozi­al­leis­tung.

Zur neu­en Leis­tung gehört neben der kos­ten­lo­sen kie­fer­or­tho­pä­di­schen Bera­tung und Fest­stel­lung des Schwe­re­gra­des fol­gen­des:

  • Die früh­kind­li­che Behand­lung gilt für Kin­der mit schwe­ren Zahn- oder Kie­fer­fehl­stel­lun­gen bis zum Alter von etwa 10 Jah­ren. Zu Beginn der Behand­lung wird ein Behand­lungs­ziel ver­ein­bart.
    Sobald die­ses erreicht wird, endet die Früh­be­hand­lung (inter­zep­ti­ve Behand­lung, IB). Bei einem erfolg­rei­chen Behand­lungs­ab­schluss refun­diert die GK etwa 750.-€
  • Haupt­be­hand­lung. Jugend­li­che von etwa 12 bis zum voll­ende­ten 18. Lebens­jahr erhal­ten eine fest­sit­zen­de Zahn­span­ge, wenn die Zahn­fehl­stel­lung bestimm­te Kri­te­ri­en erfüllt. Hier refun­diert die GK etwa 3.000 €.

Für bei­de Leis­tun­gen gilt: Die Zahn­span­ge muss medi­zi­nisch not­wen­dig sein. Rein kos­me­ti­sche Kor­rek­tu­ren sind kei­ne Leis­tun­gen der Sozi­al­ver­si­che­rung. Ob ein Kind noch eine früh­kind­li­che Behand­lung mit abnehm­ba­rer Zahn­span­ge bekommt oder eine fest­sit­zen­de Zahn­span­ge, hängt von der Ent­wick­lung des Kie­fers ab. Die Alters­gren­zen kön­nen sich daher etwas ver­schie­ben. Fix ist jedoch die Alters-Ober­gren­ze (18. Geburts­tag), spä­tes­tens bis dahin muss die Behand­lung begon­nen haben.

Der Grad der Fehl­stel­lung wird anhand eines inter­na­tio­na­len Index (IOTN – Index of Orth­odon­tic Tre­at­ment Needs) fest­ge­stellt. Die­ser Index nimmt eine Ein­tei­lung in die Schwe­re­gra­de IOTN 1 bis 5 vor. Bei einer Fehl­stel­lung des Schwe­re­gra­des 4 oder 5 besteht jeden­falls eine medi­zi­ni­sche Not­wen­dig­keit und somit ein Anspruch auf die neue Kas­sen­leis­tung.

In die­sem Fall ist eine „Gra­tis-Zahn­span­ge“ nicht mög­lich.

Bit­te ver­ein­ba­ren Sie dies­be­züg­lich einen Bera­tungs­ter­min! Wir beur­tei­len die gesetz­li­che Behand­lungs­be­dürf­tig­keit nach IOTN!

Wenn die OÖGKK die gesam­ten Kos­ten für die Zahn­span­ge über­nimmt, fal­len kei­ne Selbst­be­hal­te an. Wer die Vor­aus­set­zun­gen für die „Gra­tis-Zahn­span­ge“ nicht erfüllt, kann einen Antrag auf Leis­tun­gen aus dem Unter­stüt­zungs­fonds der OÖGKK stel­len, der indi­vi­du­ell geprüft wird.

Bei der Behand­lung von Kin­dern und Jugend­li­chen bis zum 18.Lj. kann unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen ein gro­ßer Teil der Behand­lungs­kos­ten über­nom­men wer­den.

Wird, wie bei uns, ein Wahl­kie­fer­or­tho­pä­de in Anspruch genom­men, ist vor Behand­lungs­be­ginn eine Bewil­li­gung beim KVT (Kran­ken­ver­si­che­rungs­trä­ger) ein­zu­ho­len.
Die Kos­ten­er­stat­tung erfolgt in Höhe von 80% jenes Betra­ges, den die Kas­se bei Inan­spruch­nah­me eines/einer Vertragskieferorthopäden/Vertragskieferorthopädin für die­sel­be Leis­tung hät­te auf­wen­den müs­sen (nicht 80% der Rech­nungs­sum­me).

Die Behand­lungs­kos­ten kann man nicht pau­schal ange­ben.

Grund­sätz­lich gilt: je kom­pli­zier­ter, umso teu­rer. Bei uns sind kleins­te Ein­zel­zahn­kor­rek­tu­ren mit Ali­gnern bereits ab weni­gen Hun­dert Euro mög­lich. 

Kom­ple­xe Fäl­le kön­nen jedoch auch die 8.000.- Euro Gren­ze über­stei­gen.

Nach einem detail­lier­ten Bera­tungs­ge­spräch kann ich Ihnen einen genau­en Kos­ten­vor­anschlag über die gesam­te Behand­lungs­zeit geben.

Ihr DDr. Wer­ner Bau­disch

Ihr Weg zur Zahnspange Bezirke Gmunden und Vöcklabruck

Wir hof­fen, Ihnen mit die­sen Infor­ma­tio­nen bereits gehol­fen zu haben. Für alle Ihre wei­te­ren Fra­gen sind wir ger­ne da, rufen Sie uns an oder ver­ein­ba­ren Sie einen Ter­min online!